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ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, DISCLAIMER, HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND ZUGEHÖRIGE INFORMATIONEN VON LOVING-CONTEMPT.COM / DIE LIEBEVOLLE VERACHTUNG
1. Inhalt des Onlineangebotes
”Loving-contempt.com – Die liebevolle Verachtung”, im folgenden kurz LVLC genannt, ist ein monatsaktuelles Internet-Angebot, das sich innerhalb des Themenbereiches “BDSM” dem Phänomen der erotischen Dominanz und Submission sowie
dem damit verbundenen gesellschaftlichen Rollenspiel (in erotischer Umwidmung / Spiegelung) widmet. Schwerpunkt bei LVLC liegt dabei in künstlerischen, informations-orientierten und sinnlichkeits-vermittelnden Inhalten zum
Wechselspiel männlich-erotischer Submission und weiblich-erotischer Dominanz.
LVLC möchte in einem teilöffentlichen Nutzungsbereich zur Aufklärung über den gesamtgesellschaftlichen Hinterbau und die gesamtgesellschaftliche
Relevanz des Themas beitragen. In einem geschlossenen Nutzerbereich werden speziell die Zielgruppen submissiv veranlagter Männer, dominant veranlagter Frauen sowie dominant-submissiv veranlagter Switcher beiderlei Geschlechts sowie
heterosexueller wie homosexueller Ausrichtung thematisch angesprochen.
2. Jugendschutz-Hinweise
Der geschlossene Nutzerbereich erhält – gemäß den verschärften gesetzlichen Vorschriften in Deutschland zum Schutz
der Jugend vor sogenannten potenziell entwicklungsgefährdenden Inhalten – einen kostenbelegten Nutzungszugang über ein technisches Jugendschutzsystem.
Die Seiten des teilöffentlichen Nutzungsbereiches werden durch ein
ICRA-Labelling gekennzeichnet, so dass Eltern, die ihre Erziehungsverpflichtung und Schutzinstanz-Funktion gegenüber ihren leiblichen oder angenommenen Kindern ernst nehmen, solche Internetinhalte für ihre Kinder unzugänglich
machen können, von denen sie – gemäß ihren eigenen Glaubens- und Erziehungssätzen – der Auffassung sind, sie lenkten im Falle des zufälligen oder gerichteten Aufsuchens dieser Seiten durch Kinder oder Jugendliche deren Entwicklung
in eine unerwünschte Richtung.
LVLC weist darauf hin, dass es den Anstrengungen der deutschen Gesetzgebungsinstanzen zu einem verschärften Jugendschutz bestmöglich und im Rahmen des betriebwirtschaftlich Machbaren gerecht
wird. LVLC weist ebenfalls darauf hin, dass es diese Anstrengungen nicht goutiert, da diese Anstrengungen mit großer Offensichtlichkeit darauf ausgerichtet sind, die demokratische Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst und die
Freiheit und Unabhängigkeit der Medien in Frage zu stellen. LVLC goutiert diese Anstrengungen politischer Seite auch deshalb nicht, weil sie die Notwendigkeit zur Erholung der deutschen Wirtschaft ignorieren. Weil sie – entgegen
der Faktenkraft des globalisierten Wettbewerbs – wirtschaftsfeindliche Re-Nationalisierungs-Dogmen predigen. Weil sie die fortwährenden Versprechungen der Politik zur Deregulierung von Märkten, zum Bürokratie-Abbau und zum Abbau
der Gesetzesflut ad absurdum führen. Weil sie auf natur- und sozialwissenschaftlich widerlegten Begründungen beruhen. Weil sie danach trachten, die zielgruppengerecht arbeitende Wirtschaft zu schädigen, indem sie die Sorgepflicht
von Eltern und Erziehungsberechtigten auf die freie Wirtschaft abzuwälzen gedenken. Weil sie dazu geeignet sind, im nationalen Bereich kartellrechtlich relevante Wettbewerbsverzerrungen anzulegen und die internationale
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in geradezu beispielhafter Manier für alle anderen Bereiche deutschen Handelsschaffens in Frage stellen. Weil sie – über das Mittel des Jugendschutzes – die Meinungs- und Informationsfreiheit von
Erwachsenen beschneiden. Weil sie über die aufgezählten Wege die geistig wie wirtschaftlich mündig gewordenen Bürger zurück in eine vor-demokratische Entmündigung führen. Weil sie – durch Abwanderung der Unternehmen ins Ausland und
durch Anpassung dieser Unternehmen an freieres ausländisches Recht – das Gegenteil dessen erreichen, was sie erreichen zu wollen vorgeben.
3. Verbraucherschutz-Hinweise
Die deutschen Vorschriften zur Verschärfung
des Jugendschutzes erfordern eine Kostenpflichtigkeit solcher Inhalte, die seitens staatlich legitimierter Jugendschützer als potenziell entwicklungsbeeinträchtigend erachtet werden. Bei LVLC wird die Kostenpflichtigkeit durch ein
Jugendschutzsystem von x-access gewährleistet. Auch LVLC selbst sieht die Kostenpflichtigkeit von Medieninhalten als sinnvoll an. Denn Medienangebote können allenfalls über den Charakter eines Hobbys kostenfrei erstellt werden.
Journalistische Special-interest-Angebote – egal, welcher Ausrichtung - bedürfen einer Gegenfinanzierung zur Deckung einmaliger und laufender Fixkosten sowie variabler Kosten (Domain- und Traffic-Finanzierung / Arbeitskostenansatz
/ Honorar-Kosten etc.) Auch eine Gewinn-Erzielungsabsicht kann zumindest von solchen Verbrauchern nachvollzogen werden, deren Lebensgrundlage ein Beruf in der freien Wirtschaft ist.
LCLV sieht durch den Einsatz des
kombinierten Minimalbezahl- und Jugendschutz-Systems von x-access ein großes Maß an Kostenklarheit für erwachsene Verbraucher und Nutzer erotisch orientierter Angebote gegeben. Die Nutzungskonditionen von x-access finden sich auf
der Internet-Seite www.x-access.de oder www.x-access.com.
4. Haftungsausschluss
LVLC übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit
oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen LVLC, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die
Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens LVLC kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
LVLC behält es
sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
5. Haftungsausschluss bezüglich Verweisen und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von LVLC liegen, würde eine
Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem LVLC von den Inhalten Kenntnis hat und es LVLC technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die
Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Vor allem durch die neueren, die demokratische und individuelle Freiheit relativierenden Bestrebungen der Politik kann es
für LVLC in Zukunft stärker als bislang notwendig werden, seine kooperierenden oder auf Honorar-Basis arbeitenden Models in ihrer Persönlichkeitssphäre zu schützen sowie gesellschaftliche Diskriminierungsbestrebungen von politisch
konservativer oder politisch-korrekter Seite von vorne herein abzuwenden. Sofern die mit LVLC zusammenarbeitenden Models keine ausdrückliche vertragliche Freigabe zur Darstellung ihrer Gesichts-Identität gegeben haben, schützt LVLC
diese Identität deshalb mit Schwarzbalken- und/oder Milchglaseffekten. Alle Models von LVLC haben hinsichtlich einer ausreichenden Verschleierung der Gesichts-Identität die Möglichkeit, vertraglich einen Freigabe-Vorbehalt zu
vereinbaren. Auf diese Regelung wird nur dann verzichtet, wenn sich das Model ausdrücklich zu einer oder mehreren Formen fetisch-orientierter Sexualität offen bekennt und/oder aus beruflichen Gründen (Engagements für Werbung /
Freizeit- oder Kultur-Events / Posen- / Akt-Modeling oder Akt-Posieren für Malerei) aktiv die Öffentlichkeit anstrebt.
8. Rechtswirksamkeit dieser AGB und dieser Haftungsausschlüsse
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LVLC, Stand: 11/2003 |